Verein

GESCHICHTE DER FEUERWEHR Rüsselsheim -Stadt

Förderverein der Feuerwehr

Ein Förderverein hilft da, wo die gesetzlich vorgegebene Unterstützung endet. So kann jeder interessierte auch einen Beitrag zum Brandschutz leisten, ohne aktive mitzuarbeiten. Unser Verein besteht schon seit 1879 und hat eine lange Geschichte und Tradition. 

Die Feuerwehr Rüsselsheim-Stadt hat eine lange Geschichte und Tradition.

Geplante Änderung unserer Vereinssatzung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung

Bereits seit längerem besteht der Wunsch, unsere Vereinssatzung zu modernisieren und heutigen Bedürfnissen anzupassen. Letztmalig geschah dies 1995, also vor 28 Jahren.

Hierzu hatte sich im Auftrag des Vorstands eine Arbeitsgruppe aus den verschiedenen Bereichen unserer Freiwilligen Feuerwehr gebildet und in mehreren Sitzungen einen Vorschlag erarbeitet. Dieser wurde im Anschluss durch einen Rechtsanwalt für Vereinsrecht, das Vereinsregistergericht und das Finanzamt geprüft und für rechtssicher befunden. Wir möchten diesen Entwurf nun zur nächsten Ordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag, 23. Juli 2023 ab 16:00 Uhr im Aufenthaltsraum (1. OG) der Feuerwache am Rugbyring mit Euch verabschieden, wobei letzte Details per Einzelpunkt-Entscheidung (siehe unten) vorab beschlossen werden sollen.

Hier nun die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Einige Arbeitsgruppenmitglieder sind der Meinung, dass es zur deutlicheren Abgrenzung von Ver-ein und Öffentlicher Feuerwehr einer Namensänderung bedarf. Da nicht alle diese Ansicht teilen, überlassen wir es Euch bei der Mitgliederversammlung darüber zu bestimmen (Einzelpunktabstimmung)
  • Um eine kontinuierlichere und konsistentere Vorstandsarbeit zu erhalten, soll die Wahlperiode für diesen von derzeit drei auf vier oder sogar fünf Jahre erhöht werden (Einzelpunktabstimmung)
  • Der Vorstand soll von derzeit maximal elf auf dann neun Personen verschlankt werden. Dies wird erreicht, in dem die im Amt befindliche Wehrführung automatisch mit im Vorstand sitzt, und die ihr unterstehenden Unterabteilungen der Öffentlichen Feuerwehr selbst vertritt. Das hätte auch den Vorteil, dass Entscheidungen, welche gegebenenfalls die Öffentliche Feuerwehr betreffen würden, direkt mit der Wehrführung abgestimmt werden könnten
  • Die Trennung zwischen dem (Erweiterten) Vorstand und dem Geschäftsführenden Vorstand wird verschärft. Einfache Abläufe im verwaltungstechnischen Tagesgeschäft der Vereinsführung werden nicht mehr in der Satzung beschrieben, sondern in einer separaten Geschäftsordnung geregelt. Dies ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Verwaltungsvorgänge, denn Änderungen am Ablauf bedürfen nicht gleich einer kompletten Satzungsänderung. Der Entwurf der Geschäftsordnung wird Euch ebenfalls zur Abstimmung bei der kommenden Mitgliederversammlung als separater Tages-ordnungspunkt vorgelegt
  • Die neue Satzung kennt nur noch „Fördernde Mitglieder“ und „Ehrenmitglieder“. Der alleinige Ein-tritt in eine Abteilung der öffentlichen Freiwilligen Feuerwehr bedeutet keine automatische Vereinszugehörigkeit mehr. Die Aufgabe des Vereins, diese Unterabteilungen zu fördern, bleibt hiervon jedoch unberührt
  • Die Einberufung zur Mitgliederversammlung per kostspieliger Zeitungsanzeige wird abgeschafft, zumal zu wenige Vereinsmitglieder heutzutage über dieses Medium noch erreicht werden. Viel-mehr kommen „Aushang in der Unterkunft“, „Bekanntgabe in der Internetpräsenz des Vereins“ so-wie per „elektronischer Post (eMail)“ zum Einsatz
  • Die Vertretungsregelung, also wer vertritt den Verein nach Außen, wurde konkretisiert und gesetzlichen Vorgaben angepasst
  • Die Satzung wurde „Corona-fest“ gemacht, d.h. wie läuft das Vereinsleben weiter, z.B. während einer Pandemie
  • Verschiedene gesetzgeberische Vorgaben zu Textpassagen und Formulierungen wurden aufgenommen, denn sie sind bei einer Satzungsänderung verbindlich zu berücksichtigen. Hier sei bei-spielhaft die neu hinzugekommene „Datenschutzklausel“ genannt

Gemäß §19 Abs. 1 unserer derzeitigen Satzung (1995) müssen die Vereinsmitglieder mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung über den zur Abstimmung stehenden Satzungsänderungs-Entwurf informiert werden, was wir hiermit tun.

Leider ist es uns aus Umweltschutz- und Kostengründen nicht möglich, allen Mitgliedern vorab einen Entwurf in Papierform zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für die „alte“ Satzung bzw. die neue Geschäftsordnung, sollte jemand genannte Schriftstücke direkt vergleichen wollen.

Hier stehen Euch nun die oben genannten Dokumente zum Download zur Verfügung:

Satzungsänderungs-Entwurf

Entwurf Geschäftsordnung

Derzeitige Satzung von 1995

Sofern Ihr vorab Anmerkungen oder Kommentare zur neuen Satzung habt, könnt Ihr diese wie folgt an uns richten:

  1. Mit einer eMail an verein@ff-ruesselsheim.de
  2. Per Telefon unter 0171 – 8 29 70 41 (Vorsitzender Jan Nees)

Wir sind der Meinung, mit diesem Entwurf eine moderne und zukunftsfähige Basis für unser gemeinsames Wirken zum Wohle des Brandschutzes in Rüsselsheim erstellt zu haben und hoffen deshalb auf Eure Zustimmung!

Der Vorstand

Freiwillige Feuerwehr Rüsselsheim-Stadt gegr. 1879 e.V.

Der Verein „Freiwillige Feuerwehr Rüsselsheim-Stadt gegr. 1879 e.V.“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Brandschutz sowie das Feuerwehrwesen in Rüsselsheim zu fördern. Weiterhin besteht ein Großteil der Aufgaben darin, die Einsatzabteilung, die Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie die Ehren- und Altersabteilung zu unterstützen.

Die oben genannten Mitglieder der einzelnen Abteilungen sowie einige fördernde Vereinsmitglieder unterstützen uns alljährlich bei einigen unserer diversen Veranstaltungen, wie z.B. den beiden verkaufsoffenen Sonntagen in der Innenstadt, dem Klassikertreffen auf dem Mainvorland oder auch auf dem im Stadtpark stattfindenden Weihnachtsmarkt.

Bei einem Blick in die Chronik unseres Vereins haben Sie die Möglichkeit, sich die Entstehungsgeschichte ab dem Gründungsjahr 1879 anzusehen.