Einsatzabteilung
Übung „Hochhausbrandbekämpfung“
Auch wenn die hessische Bauordnung durch die Einteilung von Hochhäusern als Sonderbauten (§2 HBO) schon besondere Anforderungen vorschreibt, stellen Brände in solchen Gebäuden die Feuerwehren
Auch wenn die hessische Bauordnung durch die Einteilung von Hochhäusern als Sonderbauten (§2 HBO) schon besondere Anforderungen vorschreibt, stellen Brände in solchen Gebäuden die Feuerwehren