„Den Grossteil der Einsätze in dieser Nacht machen Brände aus“, berichtet Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV). Zumeist seien diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht.
Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. „Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern“, erklärt Ackermann.
Tipps für eine sichere Silvesterfeier:
1. Feuerwerkskörper und Raketen sind „Explosivstoffe“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nur unter Aufsicht damit hantieren. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 kaufen und unter Aufsicht abbrennen, Feuerwerk der Kategorie F2 darf ausschliesslich von Erwachsenen erworben und verwendet werden. Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung (Registriernummer und CE-Kennzeichnung, s. Bild) z. B. von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden, „Schwarzmarkt-Ware“ kann unberechenbar heftig explodieren!
2. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Bereits am Silvester-Nachmittag die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk in Ruhe und mit klarem Verstand lesen! „Kanonenschläge“ oder andere laute Knallkörper so zünden, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!) Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
3. Nehmen Sie nach dem Anzünden sofort einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere. Achten Sie besonders bei Batterien auf einen festen Untergrund und sichern Sie die Artikel gegen umfallen. Einige Batterien schiessen gefächert, hier ist ein ausreichender Platz erforderlich.
4. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal an, bitte unbedingt liegenlassen! Sie sind unberechenbar und könnten später (doch noch) explodieren.
5. Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen und halten sie beim Hantieren mit Feuerwerk nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder einem Karton bereit.
6. Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen und halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
7. Halten Sie die örtlich vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
8. Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
„Gefährlich ist die Kombination von Alkohol, Feuerwerkskörpern und Unachtsamkeit“, warnt Hermann Schreck, Vizepräsident des DFV. Er appelliert an alle Organisatoren und Gäste von Feiern, durch umsichtiges Verhalten Unfälle zu vermeiden. „Denken Sie bereits beim Schmücken der Räume an das Freihalten der Fluchtwege und schwer entflammbare Dekoration“, rät der Experte. Beim Jahreswechsel kommt es vor allem in engen Partykellern, vollgestellten Gartenlauben oder normalerweise anderweitig genutzten Hallen zu zahlreichen Bränden durch leicht entflammbare Dekorationsartikel. Zudem verzeichneten die Rettungsdienste viele Einsätze durch in der Enge gezündetes Tischfeuerwerk oder Knallkörper, die in Personengruppen explodieren.
„Ausgelassenheit durch Alkoholkonsum fördert die Unachtsamkeit – schnell werden dann Wunderkerzen im trockenen Weihnachtsbaum entzündet oder Heizstrahler mit Jacken bedeckt“, erklärt er. Kombiniert mit der Enge und fehlenden Fluchtwegen in Privaträumen, die nicht für grosse Feiern ausgelegt sind, kann dies auch zur Panik im Brandfall führen. Auch im Strassenraum lauern laut Schreck Gefahren für Feiernde: „Viele Unfälle entstehen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern – insbesondere dann, wenn diese unsachgemäss gezündet werden.“ Der DFV-Vizepräsident bittet Autofahrer wie Fussgänger um erhöhte Aufmerksamkeit in der Silvesternacht.
Die rechtliche Seite
Den Umgang mit explosiven Stoffen und Feuerwerkskörpern regeln das Sprengstoffgesetz und die zugehörigen Verordnungen. In Paragraf 23 der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ ist geregelt, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (das typische Silvesterfeuerwerk) ohne vorherige Erlaubnis nur am 31. Dezember und am 01. Januar und nur von Personen über 18 Jahre abgebrannt werden dürfen. Ausserhalb dieser beiden Tage dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nur von Personen abgebrannt werden, die eine entsprechende Erlaubnis nach den Paragrafen 7, 20 oder 27 der Ersten Sprengstoffverordnung besitzen. Ein Verstoss gegen diese Vorschriften wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und kann nach Paragraf 41 Sprengstoffgesetz je nach Schwere mit einer Geldbusse von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wer vorsätzlich Leben oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachwerte gefährdet, begeht eine Straftat und kann nach Paragraf 42 SprengG mit bis zu einem Jahr Haft oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zudem wird in einschlägigen Foren im Internet gewarnt, dass im Fall des unerlaubten Abbrennens von Raketen keine Versicherung greift!
Die Freiwillige Feuerwehr Rüsselsheim-Stadt wünscht den Menschen in Deutschland einen geruhsamen Jahreswechsel.