Keiner möchte einem großen und schweren Feuerwehrfahrzeug bei einer Einsatzfahrt in die Quere kommen. Damit diese schnellstmöglich eintreffen und alle anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, müssen bei jeder Einsatzfahrt Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet sein. Hierzu gibt es anscheinend einigen Aufklärungsbedarf deshalb nehmen wir das Thema einmal auf…
Die Feuerwehr verwendet Blaulicht und Martinshorn im Einsatzfall auch nachts und in den frühen Morgenstunden. Viele Menschen fragen sich, auf welcher Grundlage dies geschieht und ob das nötig ist. Beschwerden über die „Lärmbelästigung“ beziehen sich speziell auf die Nacht und auf Strecken, wo wenig Verkehr ist, keine Ampeln stehen und keine Kreuzungen sind.
Feuerwehren verwenden das Martinshorn nicht zum Selbstzweck oder aus Gründen fehlender Verhältnismäßigkeit und Rücksicht, auch nicht willkürlich oder nach Gutdünken. Vielmehr erfüllen Feuerwehren einen gesetzlichen Auftrag, der alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt, die durch Brände, Unglücksfälle und Notstände entstehen umfasst. Grundlage dafür ist das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Hessen.
Deshalb hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 35 (Sonderrechte) und § 38 (Blaues Blinklicht) den Feuerwehren die Möglichkeit eingeräumt, Sonderrechte im Interesse einer schnellen Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind. Nur dann wissen alle übrigen Verkehrsteilnehmer, dass sie freie Bahn zu schaffen haben.
Es handelt sich hier also um keine freiwillige Angelegenheit, sondern um eine gesetzliche Vorgabe. Der Fahrer selbst hat hier keinen Ermessensspielraum und jeder Mensch weiß, wenn es bei ihm brennt oder er in einer Notlage ist, kann es gar nicht schnell genug gehen.
Es ist sehr gut nachzuvollziehen, dass sich Personen belästigt fühlen, wenn sie nachts durch Martinshorn geweckt werden. Bei all der Aufregung muss jedoch bedacht werden:
- Irgendjemand ist in einer Notlage, dem dringend geholfen werden muss.
- Die Fahrer oder Insassen des Einsatzfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr haben auch bis vor kurzem zu Hause im Bett gelegen und wurden mittels Funkmeldeempfänger geweckt; viele von diesen müssen auch am nächsten Morgen zur Arbeit.
- Die Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn ist unvermeidbar und gesetzlich vorgeschrieben.
Hand aufs Herz: Sollten Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr benötigen, werden Sie doch bestimmt erleichtert sein, wenn Sie das anrückende Horn hören und ihnen schnell geholfen wird. Und wenn Sie selbst keine Hilfe benötigen, seien Sie froh, drehen sich um und versuchen wieder einzuschlafen.
Wir bleiben sehr gerne die ganze Nacht wach um zu helfen, auch für Sie…
Text: Henrik Luijendijk auf Basis eines Berichtes aus der Volksstimme / Bilder: Kevin Schubert
Von: Henrik Luijendijk