Sirenentest

Sirenentest

Im Kreis Groß-Gerau findet zweimal im Jahr ein Probebetrieb aller Sirenenanlagen statt. Der erste Test findet am letzten Samstag im April zwischen 11:00 Uhr und 11:30 Uhr statt, der zweite in der Regel am letzten Mittwoch im Oktober zwischen 10:00 Uhr und 10:30 Uhr. Bei allen Sirenen im Kreis Groß-Gerau ertönt das Signal „Warnung der Bevölkerung“ (1 Minute auf- und abschwellender Heulton).

Die Stadt Rüsselsheim nimmt hohe Kosten zur Vorhaltung funkgesteuerter Sirenen in kauf. Diese dienen vorwiegend zur Warnung der Bevölkerung bei besonderen Gefahren. Weiterhin wird viel Geld in die stille Alarmierung der freiwilligen Feuerwehr über Funkmeldeempfänger investiert (sogenannte Piepser), dadurch muss die Bevölkerung nicht durch Sirenenalarm für die Feuerwehr gestört und verunsichert werden.

Zusätzlich gibt es im Kreis Groß-Gerau KATWARN, ein ergänzendes Warnsystem für Bürgerinnen und Bürger, das ganz individuell im Haushalt, Büro oder unterwegs über Gefahren informiert – und auch darüber, wie die Betroffenen sich am besten verhalten. Alle Infos zu dem System erhalten Sie hier: https://www.ff-ruesselsheim.de/katwarn

Bei besonders großen Schadensereignissen kann jedoch – zusätzlich zur stillen Alarmierung – auch der Sirenenalarm für die Feuerwehr genutzt werden. Wie Sie eine Feuerwehralarmierung von einer Bevölkerungswarnung unterscheiden können, erfahren Sie hier:

 

Alarmierung der Feuerwehr:

 

 

Dieses Sirenensignal dient bei besonders großen Schadenfällen der zusätzlichen Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr in Rüsselsheim und kann ggf. wiederholt werden. Klicken sie auf den Player um sich das Signal anzuhören.

(LINK FEHLT)

Warnung der Bevölkerung:

 

Das Signal dient bei besonders gravierenden Schadenfällen der Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren. Klicken Sie auf den Player um sich das Signal anzuhören.

 

(LINK FEHLT)

 

Sollten sie das letzte Sirenensignal hören und es wurde keine Überprüfung der Sirenensteueranlagen in der örtlichen Tagespresse bekannt gegeben, so bedeutet es unmittelbare Gefahr. In diesem Fall gelten folgende Verhaltensvorschläge:

  • Suchen sie ein Gebäude auf und schließen sie die Türen und Fenster.
  • Passanten aus dem Freien ins Haus holen und eventuell Nachbarn verständigen.
  • Lüftungsanlagen / Klimaanlagen mit Außenluftbeschickung ausschalten.
  • Helfen Sie älteren und behinderten Menschen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
  • Telefonieren Sie nur in ganz dringenden Fällen und halten Sie sich kurz, um keine Telefonleitungen zu blockieren.
  • Rundfunkgerät (Radio/TV) einschalten und auf Durchsagen der lokalen Sender warten (z.B. HR3 auf UKW 89,30 MHz oder FFH auf UKW 105,90 MHz).
  • Sie selbst sind vom Schaden nicht betroffen? Bleiben Sie dem Schadensort fern, denn nur so kann schnelle Hilfe gewährleistet werden!

 

Der Fachdienst Gefahrenabwehr des Kreises hat ein Faltblatt erarbeitet, dass die Bedeutung der Signale darstellt. Bei Interesse an dem Faltblatt oder Rückfragen zur Thematik stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes unter der Telefonnummer 06152/989-906 oder unter der eMail-Adresse katastrophenschutz@kreisgg.de gerne zur Verfügung.

Bilder: http://www.lfv-bayern.de

Von: Maik Roth

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