Auch wenn die hessische Bauordnung durch die Einteilung von Hochhäusern als Sonderbauten (§2 HBO) schon besondere Anforderungen vorschreibt, stellen Brände in solchen Gebäuden die Feuerwehren
„Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr Rüsselsheim-Stadt, Kellerbrand in Mehrfamilienhaus, Böllenseeplatz 11!“ ertönt es am Mittwoch, den 27.02.2013, gegen 19:30 Uhr aus den Funkgeräten der Löschfahrzeuge,