Übung „Hochhausbrandbekämpfung“
Auch wenn die hessische Bauordnung durch die Einteilung von Hochhäusern als Sonderbauten (§2 HBO) schon besondere Anforderungen vorschreibt, stellen Brände in solchen Gebäuden die Feuerwehren vor besondere Herausforderungen. Lange Anmarschwege, viele betroffene Personen, eine begrenzte Anzahl an Rettungswegen und die Löschwasserversorgung wären nur einige Besonderheiten, mit denen sich die Feuerwehren







