Rettungsgasse bilden

Rettungsgasse bilden

Weg frei für Einsatzfahrzeuge

Die Rettungsgasse rettet Leben! Doch was ist denn eigentlich diese Rettungsgasse nochmal? Es ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstrasse, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss und den Rettungskräften eine schnelle Hilfe ermöglicht.

Zum Zuständigkeitsbereich der Freiwilligen Feuerwehr Rüsselsheim gehören auch Abschnitte der häufig befahrenen Bundesautobahnen (BAB) 3, 60, 67 und 671.

Bei den Einsatzfahrten auf diesen Autobahnen kommt es immer wieder vor, dass sich Fahrer bei Stausituationen fehlerhaft verhalten und keine oder eine nur zu schmale Rettungsgasse bilden. Dies erschwert allen Helfern unnötig die Anfahrt. Hier gehen wertvolle Sekunden und Minuten verloren und das Verhalten führt zu einem erhöhten Risiko für alle Verkehrsteilnehmer. Statistiken besagen, dass das Bilden einer Rettungsgasse bis zu vier Minuten an Zeit für die Rettungskräfte einspart und dies die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 % erhöht.

Auffallend ist auch, dass nach der Durchfahrt eines Einsatzfahrzeuges – welches sich den Weg mühsam freigemacht hat – die Rettungsgasse sofort wieder geschlossen wird. Schließen Sie nach der Durchfahrt eines Einsatzfahrzeuges niemals die Rettungsgasse, denn meist werden mehrere Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei benötigt. Auch der Abschleppdienst benötigt diese. Je schneller alle an die Einsatzstelle kommen, um so schneller kann geholfen werden und der Verkehr fließt wieder.

 

Rechtlich gesehen ist das Behindern von Einsatzfahrzeugen durch Nichtbilden einer Rettungsgasse eine Ordnungswidrigkeit. Das widerrechtliche Befahren von Rettungsgassen ist verboten und ebenso strafbar.

 

Hier das Wichtigste zum Thema zusammengefasst:

 

Was ist die Rettungsgasse?

  • Eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen.
  • Sie muss bei Staubildung vorausschauend gebildet werden.

Wo gilt die Rettungsgasse?

  • Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen.

Was müssen Sie tun?

  • Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen.
  • Alle Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen sich möglichst weit rechts zur Fahrbahn einordnen. Dabei können Sie den Pannen-/Mehrzweckstreifen auf der rechten Seite nutzen.
  • Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur müssen nach links und alle anderen nach rechts fahren.

 

Natürlich muss auch inner- und ausserorts den Hilfskräften im Einsatzfall freie Bahn geschaffen werden. Alle Infos finden Sie im Flyer Rettungsgasse vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.

 

Denken Sie immer daran, auch Ihr Leben könnte einmal davon abhängen, ob andere Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse schaffen.

Textzusammenfassung: Maik Roth / Bild: Verkehrssicherheit.at

 

Von: Maik Roth

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